Die Schweiz begrüsst ihr neues Datenschutzgesetz. Das neue Bundesgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Das neue Gesetz wird stärker an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetz sind:
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann für jedes Unternehmen zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Folgen haben und seinem Ruf schaden.
Wir beraten nicht nur unsere Klienten bei der Einhaltung der Anforderungen des neuen Gesetzes, sondern haben auch unsere eigene Datenschutzrichtlinie aktualisiert, die Sie hier finden können. Ihre Privatsphäre bedeutet uns sehr viel.