Die Grosse Aktienrechtsrevision wird mit Ablauf der Referendumsfrist am 8. Oktober 2020 (endlich) umgesetzt. Eckpunkte des neuen Rechts sind die Einführung von Corporate-Governance-Aspekten, wie Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen. Die Revision umfasst auch eine Vielzahl von Erleichterungen und Klarstellungen: mehr Flexibilität bei Änderungen des Aktienkapitals, Zulässigkeit von Zwischendividenden und von rein virtuellen Generalversammlungen. Die Regelungen hinsichtlich den Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen (beide mit Übergangsfrist) werden bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten; die übrigen Bestimmungen wohl erst per 2022.