Die Aktienrechtsrevision wird am 1. Januar 2023 vollumfänglich in Kraft treten. Die Aktienrechtsrevision beinhaltet insbesondere auch für börsenkotierte Gesellschaften wichtige Neuerungen, wie herabgesetzte Schwellenwerte zur Geltendmachung bestimmter Aktionärsrechte und die verschiedenen Modernisierungsmöglichkeiten der Generalversammlung.