Mit der Verordnung zur Klimaberichterstattung werden gewisse Schweizer Publikumsgesellschaften und regulierte Marktteilnehmer verpflichtet, über Klimabelange Bericht zu erstatten. Parallel dazu führt die Schweizerische Bankiervereinigung Selbstregulierung zur Berücksichtigung von ESG-Belangen in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung ein.