Erwerb von Wohneigentum durch Personen im Ausland ist in der Schweiz durch die Lex Koller erheblich eingeschränkt. Die Geschichte der Lex Koller ist geprägt von Bestrebungen der Lockerung und der Verschärfung. Aktuell bestehen wieder Bestrebungen der Verschärfung, einerseits auf der Ebene der Gesetzgebung und anderseits in der Praxis der Behörden.