Am 1. Januar 2023 tritt das neue Aktienrecht in Kraft. Auch wenn an den aktienrechtlichen Grundprinzipien weitgehend festgehalten wird, beinhaltet das neue Aktienrecht zahlreiche Änderungen und Neuerungen. Ob und inwiefern dies bei schweizerischen Aktiengesellschaften zu einer dringenden Anpassung ihrer Statuten führt, erläutern wir in unserem Newsletter.