Die Eidgenössisches Postkomission PostCom wollte die Bestellplattform Uber Eats für die Vermittlung von Essenslieferungen als Postdienstleistung qualifizieren und Essenslieferungen dem Postgesetz unterstellen.
Gegen die Verfügung der PostCom erhob Schellenberg Wittmer im Namen von Uber Eats Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun in einem wegweisenden Urteil, dass die über Uber Eats bestellten Essenslieferungen keine Postsendung sind. Die Beschwerde wurde vollumfänglich gutgeheissen und die Verfügung der PostCom ersatzlos aufgehoben. Dies ist der zweite Erfolg für Schellenberg Wittmer in einem PostCom-Verfahren gegen Uber Eats, nachdem im Jahr 2022 schon einmal eine vergleichbare Verfügung der PostCom aufgrund von erheblichen Verfahrensmängeln aufgehoben wurde.
Zum für die Beschwerde verantwortlichen Team von Schellenberg Wittmer gehörten David Mamane, Frank Bremer und Tobias Magyar (alle Verwaltungsrecht und öffentliche Beschaffungen).
08.10.2024
07.10.2024
26.09.2024