Investitionsschutz & Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten

Legal 500

“Schellenberg Wittmer has strong industry knowledge that means it provides a level of expertise that other firms cannot match.”

Chambers Europe/Global

“Outstanding firm. The client service is terrific.”

Chambers Europe/Global

“Maintains a distinguished record with commitment, locality, efficiency and strong know-how.”

Legal 500

“Great know-how, practical approach, cost sensitive.”

Tätigkeitsbereich

Unsere Fachgruppe berät Investoren und Staaten in Fragen des Schutzes ausländischer Investitionen. Wir unterstützt bei der effektiven (Um-)Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen, um den Schutz im Rahmen Investitionsschutzabkommen zu maximieren. Zudem vertreten wir Klienten in Investor-Staat-Streitigkeiten, von vorschiedsgerichtlichen Schritten bis hin zu Schiedsverfahren nach verschiedenen Regeln und Abkommen, sowie in Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Bezug auf Schiedssprüche, die in Investitionsstreitigkeiten ergangen sind.

Expertise

Erfahrung

Schellenberg Wittmer betreut seine Klienten in hochkarätigen grenzüberschreitenden Investitionsangelegenheiten, von der (Um-)Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen bis zur Vertretung in Investor-Staat-Schiedsverfahren sowie in Anfechtungs- und Revisionsverfahren gegen Schiedssprüche in Investitionsstreitigkeiten vor dem Schweizerischen Bundesgerichts. Die folgende Liste enthält eine repräsentative Auswahl von Arbeiten.

  • Beratung ausländischer Investoren und Staaten bei der Entwicklung von Verhandlungs- und Streitbeilegungsstrategien;
  • Beratung ausländischer Investoren beim Aufbau von Vermögensstrukturen zur Maximierung des Schutzes unter bestehenden bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen;
     
  • Beratung ausländischer Investoren bei der Umstrukturierung von Vermögenswerten, um den Schutz im Rahmen bestehender bilateraler oder multilateraler Investitionsschutzabkommen zu maximieren;
  • Beratung ausländischer Investoren bei der Beschaffung von Prozessfinanzierungen zur Unterstützung potenzieller Investor-Staat-Schiedsverfahren nach ICSID- und UNCITRAL-Regeln;
  • Beratung ausländischer Investoren bei der Vorbereitung auf Investor-Staat-Schiedsverfahren, u.a. durch die Vorbereitung von Fallbeurteilungen und des Entwurfs der Notice of Dispute;
     
  • Vertretung ausländischer Investoren und Staaten in zahlreichen internationalen Investitionsschiedsverfahren mit hohem Streitwert;
  • Vertretung ausländischer Investoren und Staaten in zahlreichen Anfechtungsverfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht;
  • Vertretung eines ausländischen Investors und von Staaten in mehreren (seltenen) Revisionsverfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht.
     
  • Vertretung eines Staates in vier milliardenschweren Investor-Staat-Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Regeln, die vom Ständigen Schiedshof in Den Haag, Niederlande, administriert wurden;
  • Beratung eines Investors aus dem östlichen Mittelmeerraum in Bezug auf vorgerichtliche Schritte, einschliesslich des Entwurfs einer Notice of Dispute gemäss einem bilateralen Investitionsvertrag zur Vorbereitung eines ICSID-Investor-Staat-Schiedsverfahrens gegen ein Land im Nahen Osten;
  • Beratung eines Schweizer Investors in Bezug auf vorgerichtliche Schritte, einschliesslich der Entwurfs einer Notice of Dispute gemäss einem bilateralen Investitionsvertrag zur Vorbereitung eines ICSID-Investor-Staat-Schiedsverfahrens gegen einen baltischen Staat;
  • Beratung eines Investors aus dem Nahen Osten in Bezug auf ein potenzielles ICSID-Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen ein Land des Nahen Ostens, einschliesslich Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung der Prozessfinanzierung;
  • Beratung eines Investors aus einem GUS-Staat bei der Vorbereitung eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens nach den UNCITRAL-Regeln gegen einen GUS-Staat, einschliesslich Beratung bei der Beschaffung der Prozessfinanzierung;
  • Vertretung eines Staates in zwei miteinander verbundenen schweizerischen Anfechtungsverfahren eines Schiedsspruchs, der von einem nach den UNCITRAL-Regeln gebildeten und vom Ständigen Schiedshof in Den Haag, Niederlande, administrierten Schiedsgericht gefällt wurde;
  • Vertretung einer Gruppe von Solarenergie-Investoren gegen einen mitteleuropäischen Staat im Zusammenhang mit einem schweizerischen Anfechtungsverfahren gegen einen Schiedsspruch, der von einem Schiedsgericht nach dem Energiecharta-Vertrag und den UNCITRAL-Regeln gefällt wurde;
  • Vertretung eines Staates in einem schweizerischen Anfechtungsverfahren gegen einen Schiedsspruch, der von einem gemäss dem Energiecharta-Vertrag gebildeten Schiedsgericht erlassen wurde;
  • Vertretung eines Investors aus dem östlichen Mittelmeerraum in einem schweizerischen Anfechtungsverfahren gegen einen Schiedsspruch, der von einem nach den UNCITRAL-Regeln gebildeten und vom Ständigen Schiedshof in Den Haag, Niederlande, administrierten Schiedsgericht gefällt wurde;
  • Vertretung eines südasiatischen Landes in einem schweizerischen Revisionsverfahren gegen einen Zwischenentscheid und den endgültigen Entscheid eines nach den UNCITRAL-Regeln gebildeten und vom Ständigen Schiedshof in Den Haag, Niederlande, administrierten Schiedsgerichts;
  • Beratung eines Schweizer Unternehmens im Zusammenhang mit möglichen Ansprüchen aus einem bilateralen Investitionsvertrag der ersten Generation mit einem südamerikanischen Staat und Unterstützung des Kunden bei der Vorbereitung eines Dossiers für ein mögliches Schiedsverfahren;
  • Beratung lateinamerikanischer Kunden bei der Vermögensstrukturierung und dem Schutz im Rahmen der bilateralen Investitionsabkommen, einschliesslich der steuerlichen und regulatorischen Beratung in der Schweiz;
  • Beratung einer mexikanischen Unternehmensgruppe bei der Umstrukturierung von Vermögenswerten und dem Schutz im Rahmen der bilateralen Investitionsabkommen, einschliesslich der Einrichtung eines Schweizer Trusts.
     

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