Der Bereich Kunstrecht und Entertainment von Schellenberg Wittmer besteht aus Spezialisten, die Kunstinstitutionen, Sammler, Kunstschaffende, Galerien, Kunsthändler, Auktionshäuser, Kunstmessen, Restauratoren, Kunsttransporte und Kunstversicherer sowie Mandanten aus der Entertainmentbranche wie Filmstudios, Rundfunkanstalten und TV-Sender, beraten und unterstützen.
Durch unsere über 30-jährige Tätigkeit in praktisch allen Bereichen der Kunst und als aktive Teilnehmer in Vorständen von Museen, Kunststiftungen und der Schweizerischen Vereinigung der Kunstsammler verfügen wir über Insider-Erfahrungen und Spezialwissen zu den spezifischen Fragestellungen in den Bereichen Kunst und Unterhaltung
Kunstrecht
Wir waren an der Etablierung von Stiftungen und der Nachlassplanung für Kunstsammler, Kunstschaffende und Galeristen beteiligt; an der Vorbereitung der rechtlichen Dokumentation, die für den Geschäftsbetrieb von Museen, Galerien und Kunstinvestmentfonds erforderlich ist; an Verkaufs-, Leih-, Konsignations- und Verpfändungsverträgen für einzelne Kunstwerke und Sammlungen; an Verträgen mit Künstlernachlässen; an Vereinbarungen für die Verwaltung von Kunstsammlungen und an Kunstberatungsleistungen;
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geraubten, gestohlenen, gefälschten oder beschädigten Kunstwerken; Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Kunstauktionsgeschäfts; Beratung und Vertretung bei der Bearbeitung von Schadensfällen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kunstversicherungen; Due-Diligence-Prüfungen bei Kunsttransaktionen; Import- und Exportangelegenheiten im Zusammenhang mit Kunstwerken und Kulturgütern; Beratung zu bewährten Praktiken bei Kunsttransaktionen; Beratung und Vertretung in Bezug auf kunstbezogene Rechtsvorschriften wie den Schutz von Kulturgütern und Urheberrechten.
Wir haben Parteien vor staatlichen Gerichten, Schieds-gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Medien in zivil- und strafrechtlichen Verfahren zu Kunstwerken, Kunsttransakti-onen und Kunstprojekten sowie in Urheberrechts- und anderen Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten vertreten.
Entertainment
Wir beraten regelmässig Filmstudios, Anbieter digitaler TV-Netzwerke und Rundfunkanstalten bei der Verhandlung und Ausarbeitung von medienbezogenen Verträgen und vertreten sie in Gerichtsverfahren.
Unsere Anwälte für Kunstrecht und Entertainment sind klassifiziert und anerkannt von führenden juristischen Verzeichnissen wie z. B: